Nachlassabwicklung
Erste Schritte nach dem Todesfall
Benachrichtigung eines Arztes und Ausstellung des Totenscheins
Im Falle eines Todes ist es zunächst erforderlich, einen Arzt, eine Ärztin oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 zu informieren. Nur so kann der Totenschein ausgestellt werden. Sollte der Todesfall im Krankenhaus eintreten, wird die Ausstellung des Totenscheins durch das dortige Personal veranlasst. Der Totenschein ist zwingend erforderlich, um im Anschluss die Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen zu können.
Dokumente zusammenstellen
Im nächsten Schritt sollten Sie alle wichtigen Dokumente des oder der Verstorbenen heraussuchen und bereitlegen. Diese werden sowohl für Behördengänge als auch für den Bestatter benötigt. Es ist zwar eine herausfordernde Situation, doch die Zusammenstellung der Unterlagen ist notwendig und keinesfalls pietätlos.
Bestattungsunternehmen beauftragen
Am darauffolgenden Tag empfiehlt es sich, ein Bestattungsunternehmen auszuwählen und mit der Organisation der Beisetzung zu beauftragen. Prüfen Sie zuvor, ob eine Bestattungsverfügung vorliegt, um sicherzustellen, dass die Wünsche des oder der Verstorbenen berücksichtigt werden. Häufig ist mit dem ausgewählten Bestatter bereits festgelegt, wie die Beisetzung erfolgen soll. Die Bestatter unterstützen Sie außerdem bei den meisten Formalitäten und nehmen Ihnen viele Aufgaben ab.
Das beauftragte Bestattungsunternehmen benötigt in der Regel folgende Unterlagen:
- Personalausweis des Verstorbenen
- Geburtsurkunde
- Familienbuch oder Heiratsurkunde
- Ggf. Sterbeurkunde des Ehegatten
- Ggf. Scheidungsurteil oder Scheidungsbeschluss
Für weitergehende Dienstleistungen sollten folgende Dokumente bereitgehalten werden:
- Versichertenkarte der Krankenkasse für die Todesfallanzeige
- Rentenmitteilung des oder der Rentenversicherungsträger für die Todesfallanzeige
- Versicherungsscheine von Lebens- oder Sterbeversicherungen
Versicherungsangelegenheiten prüfen
Überprüfen Sie die Versicherungsunterlagen, ob eine Sterbegeldversicherung besteht und wer bei Verträgen zugunsten Dritter im Todesfall – wie etwa bei Lebensversicherungen, Sparkonten oder Bausparverträgen – als bezugsberechtigte Person eingetragen ist. Sollten andere Personen bezugsberechtigt sein, kann es gegebenenfalls sinnvoll sein, einen Widerruf zu veranlassen. Hierbei ist Eile geboten.
Angehörige und Freunde informieren
Vergessen Sie nicht, die Angehörigen und Freunde über den Todesfall zu verständigen.
Witwen- und Waisenrente
Soweit es von dem Bestattungsunternehmen nicht veranlasst wird, ist ggf. ein Antrag auf Witwen- und Waisenrente zu stellen.
Testament!
Soweit Sie ein Testament gefunden haben, ist dieses unverzüglich, d.h. ohne jegliches schuldhafte Zögern, beim Nachlassgericht abzuliefern. Wer hiergegen verstößt, kann sich strafbar machen! Daher bitte das Testament schnellstmöglich beim Nachlassgericht abliefern!