Über uns und über Kosten


Mein Name ist 
Peter Pascual 
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Rechtsanwalt 
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Testamentsvollstrecker AGT


Nach dem Studium an der Julius-Maximilian-Universität in Würzburg absolvierte ich das Referendariat am Oberlandesgericht München II sowie am Oberlandesgericht Bamberg. Anschließend arbeitet ich drei Jahre lang in einer größeren und angesehenen Anwaltskanzlei, bevor ich im Jahr 1999 meine eigene Kanzlei gründete, in welcher ich mich auf Erbrecht und Familienrecht spezialisierte. Aufgrund meiner fundierten theoretischen Kenntnisse, die ich durch gezielte Fachlehrgänge erwarb, sowie meiner umfangreichen praktischen Erfahrungen verlieh mir die Rechtsanwaltskammer Bamberg die Titel Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Familienrecht.

Auch wenn ich mit meinem Team sachlich und engagiert Mandate bearbeite, gibt es immer wieder Momente, die sehr belastend sind. Vor diesem Hintergrund haben wir uns entschieden, 5% des Gesamtumsatzes dem Kinderhospiz Sternenzelt Mainfranken e.V. zu spenden, da Familien, in welchen ein Kind sterbenskrank ist, gegen den Tod kämpft oder den  Kampf verloren hat, jegliche erdenkliche Form an Hilfe und Unterstützung benötigt und diese Vereine finanziell unterstütz werden müssen.

 

Kosten
 für Erstaufnahme, Erstberatung und 
unsere Nachlasstätigkeit

Die erste Kontaktaufnahme erfolgt bei uns stets kostenlos und unverbindlich. Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen präzise und zielgerichtet die Bedingungen, unter denen wir Ihnen unsere umfassende Unterstützung bieten können. Sollten Ihre Anliegen außerhalb unseres Fachgebiets liegen oder wir momentan keine neuen Aufträge aufgrund von Kapazitätsengpässen annehmen können, informieren wir Sie umgehend darüber. 

Die meisten Mandate beginnen auf Wunsch mit einer Erstberatung. Diese ist nicht wertlos und daher auch nicht kostenlos. Sie umfasst eine Klärung des Sachverhalts, die erste Prüfung und Beantwortung juristischer Fragen sowie Überlegungen zur Erreichung Ihrer Wünsche. Nach der Erstberatung verfügen Sie über einen klaren Überblick über die Rechtslage und können fundiert entscheiden, ob Sie eine fachliche Begleitung durch uns wünschen.  

Die Kosten hängen davon ab, welches Mandat erteilt wird. Wenn es um die Abwicklung von Erbschaften geht, richten sich die Kosten meistens nach dem Wert der Erbschaft. Bei Testamentsvollstreckungen orientieren sie sich meist an den aktuellen Empfehlungen des Deutschen Notarvereins zur Bezahlung des Testamentsvollstreckers.

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